!!!KAZZA bzw. eDonkey User werden überwacht!!!

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!!!KAZZA bzw. eDonkey User werden überwacht!!!

Beitrag von Gast » Fr 04 Apr, 2003 10:18 pm

Kazaa und eDonkey-Nutzer werden überwacht
Gericht: Kazaa- und eDonkey-Nutzer müssen für Musik-Downloads zahlen. Die dänische Anti-Piracy-Group (APG) hat rund 150 Internet-Surfern in Dänemark Rechnungen über insgesamt 133.600 Dollar geschickt. Grund: Sie hatten sich illegal Musiktitel, Videospiele und Filme aus dem Internet heruntergeladen, wie die Computerwoche berichtet. Morten Lindegaard, Antwalt der Anti-Softwarepiraterie-Gruppe sagte, man fordere eine volle Entschädigung für das patentrechtlich geschützte Material. Lindegaard und seine Gruppe hatten ein Softwareprogramm entwickelt, mit dem sie Surfer bis zu ihrer Internet-Protokol-Adresse zurückverfolgen konnten. Auf diese Weise hatten sie dänische User identifiziert, die in den beiden bekannten Peer-to-Peer-Netzen Kazaa und eDonkey unerlaubterweise Dateien auf ihre PCs herunterluden. Das Programm hielt auch fest, welches Material unerlaubterweise auf private Festplatten kopiert wurde und wann der Softwareklau ablief. Nachdem die Identität so halbwegs offenbar wurde, hatte ein dänischer Richter die Internet-Service-Provider (ISP) aufgefordert, die Rechnungsadressen von den mutmaßlichen Softwarepiraten zu offenbaren. Dieses Vorgehen wurde zwar von den Beschuldigten als unrechtmäßig angeprangert, ein dänisches Gericht bescheinigte aber dem APG und den ISPs, sich rechtskonform verhalten zu haben. Die Strafen für die einzelnen Surfer betragen in Einzelfällen bis zu 13.360 Dollar. Zu den Beschuldigten gehören Schüler genauso wie Angestellte. Die APG verlangte pro Musiktitel 2,67 Dollar, für einen illegal heruntergeladenen Film 26,70 Dollar und für ein Videospiel 50 Dollar.
In Deutschland soll die Software seit Anfang des Jahres flächendeckend im Einsatz sein, um die IP-Adressen den Gerichten vorzulegen.
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Beitrag von screamgirl » Fr 04 Apr, 2003 10:38 pm

stimmt das wirklich?!?!?!?!?! ??? :sad: :shocked:
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Beitrag von Gast » Sa 05 Apr, 2003 8:32 am

gut hat sich erledigt
Zuletzt geändert von Gast am So 06 Apr, 2003 2:04 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Jess » Sa 05 Apr, 2003 7:32 pm

ipinsigt kann nicht gelöscht werden: Der Zugriff wurde verweigert.

Stellen sie sicher , dass der datenträger weder voll noch schreibgeschütztzt ist und die datei gerade nicht verwendet wird.




Sorry, aber das konnte ich mir gerade nicht verkneifen ;-)
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Beitrag von Hoik » Sa 05 Apr, 2003 8:45 pm

hä vielelicht is euer kazaa noch an oder was weiß ich vielleicht musst du dafür ausm internet oder ihr werdet alle eine rechnung von bösen menschen bekommen :cheesy:
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Beitrag von Gast » So 06 Apr, 2003 1:45 am

ist imesh davon auch betroffen?? STIMMT DAS WIRKLICH?? Ich habd as noch gar nicht gehört... da würde sich doch die presse wie geier draufstürzen.. :cheesy:


cu
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Beitrag von screamgirl » So 06 Apr, 2003 11:19 am

Stefan hat geschrieben:ist imesh davon auch betroffen?? STIMMT DAS WIRKLICH?? Ich habd as noch gar nicht gehört... da würde sich doch die presse wie geier draufstürzen.. :cheesy:
ich habe auch noch nix davon gelesen. und vielleicht ist österreich ja gar nicht betroffen?!?!? ???
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Beitrag von margie » So 06 Apr, 2003 2:52 pm

genau die gleiche Meldung war vor ein paar Monaten schonmal im Umlauf das war auch Dänemark und die gleichen Beträge pro Mustiktitel...
Wäre das für Deutschland wahrlich aktuell würden sich die Medien mehr draufstürzen. Zumal ich glaube das das in der Art hier rein Datenschutztechnisch nicht drin wäre.. Ich mach mir jedenfalls noch keine Sorgen.
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Beitrag von Jess » So 06 Apr, 2003 3:56 pm

Ich auch nicht. Abgesehen davon hat Psycho mir heute Morgen erzählt, das die Telekom (z.B) die IP Adressen nur von usern Speichern dürfen, die pro Zugang bezahlen. Sprich bei Flatrateusern dürfen die die IP gar nicht speichern... und die meisten die Kazaa und Co benutzen haben ja ne Flat.
Theorei und Praxis liegen zwar weit auseinander aber rein theoretsich könnte man die T'kom dann sogar verklagen wenn sie die Daten weiter geben. Erstens, wie Margie gesagt hat, wegen Datenschutz, und zweites weil sie nicht berechtigt sind die Daten zu speichern. Abgesehen davon daß man eigentlich weiß, daß P2P nicht wirklich legal ist
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Beitrag von Manü » Mo 07 Apr, 2003 2:53 pm

genau das wollte ich auch schreiben. :wink:
Ich glaube auch nicht dass man so ne Panik machen muss.
Allerdings, wenn ich überwacht werden müsste und müsste blechen, dann könnt ich glaub ich ne Hypothek auf unser Haus aufnehmen. :-D
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Beitrag von Jess » Mo 07 Apr, 2003 6:45 pm

Das mit den IPs oder das es nicht legal ist?
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Beitrag von Manü » Mo 07 Apr, 2003 7:24 pm

beides! das mit den IPs hab ich gestern nämlich noch erklärt gekriegt... naja und dass es nicht legal ist dachte ich mir.
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Beitrag von No_Cloning » Mo 07 Apr, 2003 7:26 pm

Jess hat geschrieben:Ich auch nicht. Abgesehen davon hat Psycho mir heute Morgen erzählt, das die Telekom (z.B) die IP Adressen nur von usern Speichern dürfen, die pro Zugang bezahlen. Sprich bei Flatrateusern dürfen die die IP gar nicht speichern... und die meisten die Kazaa und Co benutzen haben ja ne Flat.
Erstens macht die Telekom das aber trotzdem und zweitens ist die Rechtslage in diesem Bereich absolut nicht eindeutig.
Heise Online oder so hat geschrieben: Das Regierungspräsidium Darmstadt hat als zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde entschieden, dass T-Online als Zugangsanbieter mitspeichern darf, welchen Kunden in einem bestimmten Zeitraum welche IP-Adresse zugewiesen wird. Diese Entscheidung gilt für jede Art des Internet-Zugangs für Privatkunden, also auch für Flatrate-Zugänge. Die Behörde war von einer Reihe von betroffenen T-Online-Kunden gebeten worden zu prüfen, ob die Praxis von T-Online, diese Daten 80 Tage ab Rechnungsstellung zu speichern, gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.

In der Begründung zur Entscheidung, die heise online vorliegt, heißt es wörtlich: "Die Speicherung der IP-Nummer ist gerechtfertigt, damit die T-Online International AG im Zweifelsfall die kostenpflichtige Erbringung ihrer Leistung wirklich korrekt und durchsetzbar nachweisen kann. Die IP-Nummer dient dazu, die Fehlersicherheit der Datenverarbeitung sowie die Nachweisbarkeit und die Durchsetzbarkeit von Forderungen zu gewährleisten. Es muss anerkannt werden, dass diese Ziele ohne die vergebene und dokumentierte IP-Nummer gerade bezüglich der für die Abrechung notwendigen Aufstellung der Nutzungsdaten bei zeit- und volumenabhängigen Nutzungstarifen grundsätzlich nicht ohne diesbezüglichen Qualitätsverlust erreicht werden können."

T-Online könne auch bei der Flatrate nur anhand der geloggten IP-Nummer eine vom Kunden behauptete Leitungsstörung widerlegen. Ob man dies gemäß Paragraf 6 Abs. 4 des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) als "Erforderlichkeit für Abrechnungszwecke" einstufen kann, könne dahingestellt bleiben, denn die Maßnahme des Providers sei darüber hinaus gemäß Paragraf 9 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zur Gewährleistung der Datensicherheit erforderlich. Nur durch die Speicherung der IP-Adressen könnten im Nachhinein die Aktivitäten von Angreifern auf Datenverarbeitungssysteme nachvollzogen werden. "Es muss in diesem Zusammenhang auch darauf aufmerksam gemacht werden, dass es geradezu paradox wäre, wenn in dem an technischen, rechtlichen und tatsächlichen Unsicherheiten kaum noch zu überbietenden Regelungsgegenstand 'Internet' mit den vielfältigen Sicherheitsdefiziten des aktuellen IPv4-Standards auf die Anwendung von Kontroll-, Sicherungs- und Sicherheitsvorschriften verzichtet würde, die aber für andere, ungefährdetere Datenverarbeiter der 'Offline-Welt' nach Paragraf 9 BDSG und Anlage hierzu sehr wohl gelten und dort eingehalten werden müssen", heißt es in der Begründung.

Zur Entscheidungsfindung hat die Aufsichtsbehörde in Darmstadt etwa ein Jahr benötigt. Erste Beschwerden von Kunden waren dort im Februar des vergangenen Jahres eingegangen, als heise online darüber berichtet hat, dass T-Online Nutzer von P2P-Tauschbörsen identifiziert und ermahnt hatte. Im Gespräch mit heise online erklärte der zuständige Beamte im Regierungspräsidium Darmstadt, Ralf Menger, dass der Beurteilung einige Gesprächsrunden mit den anderen Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Bundesländer vorausgegangen waren. "Es hat zwar eine Mehrheit für unsere Auffassung gegeben, aber es wurden auch kritische Stimmen laut", beschrieb Menger die Lage. Eine formale Bindung für andere Behörden an die Darmstädter Beurteilung gäbe es nicht, betonte er. Es sei durchaus möglich, dass man in ähnlich gelagerten Fällen woanders auch anders entscheide.
Die Telekom gibt die Daten von Usern gewöhnlich allerdings nur dann heraus, wenn ein Gerichtsbeschluß vorliegt. Man muß also schon ganz schön viel Mist gebaut haben. Die Abmahnung von P2P-Nutzern vor über einem Jahr wahr wohl nur ein Zeichen guten Willens und hat sich nicht wiederholt oder weitere Konsequenzen nach sich gezogen.
Es ist wohl auch klar, dass es gewissen politischen Druck gegeben hat, die Begründung ist arg dünn. Hat jemand schon einmal gehört, dass T-Online wegen Nichterfüllung ihrer Leistung verklagt wurde? Mir scheint, dass ein Beweis technisch auch anders möglich sein sollte. Es gibt einen Trade-Off zwischen Datenschutz und Interessen des BND / Polizei. Im Moment schlägt das Pendel eben zu der Seite aus, die Otto "Ashcroft für Arme" Schily gefällt.
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Beitrag von Jess » Mo 07 Apr, 2003 7:36 pm

No_Cloning hat geschrieben: Erstens macht die Telekom das aber trotzdem und zweitens ist die Rechtslage in diesem Bereich absolut nicht eindeutig.
Genau das hat Psycho auch gesagt... aber ich hab ja auch geschreiben "Theorie und Praxis"

whatever... die nutzung dieser Programme ist eh persönliches Risiko
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Beitrag von Gast » Di 08 Apr, 2003 4:07 pm

habt ihr euch das schon mal überlegt, wie es damit aussieht, wenn man sich zb. die neuesten ALIAS, 24 oder BUFFY Folgen saugt.. ich meine natürlich ist es eine copyright verletzung.. aber andererseits.. wenn die dich wirklich (im theoriefall) mal verklagen würden.. wo wäre denn da ein geschädigter.. ich als Österreicher habe nicht die chance, die folgen im fernsehen zu schauen.. und ich verkaufe die cds nachher ja auch nicht.. und ich sehe da ehrlich gesagt keinen geschädigzten, wenn ich mir so folgen ziehe..

was ja bei filmen wieder anders ist.. da verstehe ich die ganzen aufregungen.. denn ich denke dadurch gibt es wirklich geschädigte.. aber ich sehe echt keine geschädigten, wenn ich Folgen von Serien runterlade

wie seht ihr das??

cu
Stefan

ps: irgendwie bin ich nach diser meldung froh, dass ich seit kurzem nicht mehr auzf Kazaa und co nicht mehr angewiesen bin :-D :-D
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